Nachfolgeregelungen zur Sicherung des Bestandes und der Zukunft des Unternehmens
Ebenso wichtig wie der Aufbau eines erfolgreichen Unternehmens ist die rechtliche Gestaltung der Unternehmensnachfolge. Hierzu bedarf es insbesondere bei Familienunternehmen sorgfältiger und vorausschauender Planung unter Berücksichtigung der geltenden familien-, erb- und steuerrechtlichen Regelungen zur Sicherung des Bestandes und der Zukunft des Unternehmens. Hierbei unterstützen und beraten wir Sie im Zusammenspiel spezialisierter Rechtsanwälte unserer Kanzlei.
Rechtliche Gestaltung für den Erbfall oder im Wege der vorweggenommenen Erbfolge
Die Nachfolgeregelung betrifft einerseits die rechtliche Gestaltung im Erbfall bei Personen- und Kapitalgesellschaften durch Testament oder Ehevertrag. Dem drohenden Abfluss der Liquidität durch Pflichtteil oder Zugewinnausgleich gilt es im Rahmen von sinnvollen Regelungen vorzubeugen. Andererseits kann durch sinnvolle Unternehmensnachfolge-Maßnahmen bereits zu Lebzeiten im Wege der vorweggenommenen Erbfolge vorgesorgt werden, um die Unternehmenskontinuität zu sichern und das Familien- und Betriebsvermögen zu erhalten (sog. familieninterne Lösung). In Betracht kommen auch externe Lösungen durch die Übertragung des Unternehmens an Dritte, z.B. im Rahmen eines Verkaufs, Joint-Ventures oder einer Betriebsverpachtung. Wir unterstützen und beraten Sie bei den dabei auftretenden rechtlichen Fragestellungen und arbeiten im Bedarfsfall mit einem externen Steuerberater oder Notar zusammen. Ziel unserer Beratung ist es, mit Ihnen gemeinsam passende Strategien und maßgeschneiderte Lösungen für eine optimale Nachfolgeregelung zu entwickeln und umzusetzen.
Dr. Uwe Lieschke
Kanzlei Alexanderplatz und Büro Potsdam
Rechtsanwalt