Prinzipiell eine Frage des Einzelfalls
Das Maklerrecht zur Wohnungs-, Immobilien- oder Kreditvermittlung ist überwiegend durch Rechtsprechung geprägt, der die Grundlinien des Maklerrechts vom Spezialisten entnommen werden. Jeder Einzelfall liegt anders, was den Umgang mit dem Maklerrecht für den Laien oft schwierig macht, zumal die Instanzengerichte regional unterschiedlich entscheiden. Hier hilft Ihr Ansprechpartner Rechtsanwalt Dr. Geralf Prüfer weiter.
Wird ein Makler gewollt oder ungewollt bei der Vertragsanbahnung tätig, stellen sich häufig Fragen wie:
- Wer muss die Maklerprovision zahlen?
- Darf der Makler vom Käufer und vom Verkäufer eine Provision erhalten?
- Wie entsteht der Provisionsanspruch und wie hoch darf dieser sein?
- Kann der Provisionsanspruch nachträglich entfallen?
Die Antwort auf diese Fragen ist immer Sache des Einzelfalls, so dass es für den Erfolg ganz maßgeblich auf die Qualität der anwaltlichen Tätigkeit ankommt.
Dr. Geralf Prüfer
Kanzlei Alexanderplatz und Büro Potsdam
Rechtsanwalt