Ansprechpartner für Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Urheberrecht
Wir beraten und vertreten Sie in wesentlichen Fragen und Rechtsgebieten des gewerblichen Rechtsschutzes, insbesondere dem Markenrecht, dem Wettbewerbsrecht sowie dem Urheberrecht. Ihr erster Ansprechpartner auf diesen Gebieten ist Herr Rechtsanwalt Andreas Friedrich, der seit 2007 Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz ist.
Von Anfang an die Marke rechtlich solide aufstellen
Wir melden für Sie und/oder Ihr Unternehmen deutsche und sogenannte Unionsmarken nach vorheriger Recherche, ggf. in Zusammenarbeit mit einem Rechercheunternehmen, des Markenbestandes an. Wir beraten Sie zu allen Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz einer Marke, aber auch der geschäftlichen Bezeichnung und des Werktitels, die alle über das Markengesetz geschützt werden. Eine rechtsbeständig eingetragene Marke gibt Ihnen weitgehende Monopolisierungsrechte, indem Sie Dritten den Gebrauch identischer oder verwechslungsfähiger Marken untersagen können. Die in der Benutzung befindliche Marke stellt auch einen Unternehmenswert dar, der veräußert oder lizenziert werden kann. Wir erstellen und prüfen entsprechende Verträge, aber auch Abgrenzungsvereinbarungen mit Dritten. Wir können auch, soweit gewünscht, die Verwaltung und die Überwachung Ihrer eingetragenen Marken vornehmen.
Handeln im Einklang mit dem Wettbewerbsrecht
Unternehmerisches Handeln und Werben ist heute dazu auch kaum möglich, ohne sich mit Wettbewerbsrecht auseinanderzusetzen, das seine Kernregelungen im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) hat. Jedes „werbende“ Auftreten in der Öffentlichkeit, sei es mit einer Anzeige oder auch nur einem eigenen Internetauftritt, muss sich auch an den Regelungen des UWG und den dazugehörigen gesetzlichen Spezialregelungen messen lassen, sei es das Heilmittelwerbegesetz, die Preisangabenverordnung oder das Telemediengesetz, um hier nur einige zu nennen. Verstöße gegen das UWG sind in der Regel mit kostenträchtigen Abmahnungen durch Konkurrenten oder Wettbewerbszentralen verbunden.
In der Regel ist ein zügiges Handeln oder Reagieren gefordert, da im Wettbewerbsrecht wie auch dem gesamten gewerblichen Rechtsschutz häufig mit den Mitteln des vorläufigen Rechtsschutzes gearbeitet wird, also über eine gerichtliche Einstweilige Verfügung versucht wird, die eigene Rechtsposition schnell und effektiv durchzusetzen. Wir helfen Ihnen, sich dagegen auch schon im Vorfeld sachgerecht zur Wehr zu setzen oder auch Konkurrenten abzumahnen, die ihrerseits gegen die Regelungen des UWG verstoßen.
Gewerbliche Schutzrechte im Urheberrecht
Das Urheberrecht schützt die kreative Leistung von jedem kreativ Tätigen, sei er Autor oder Fotograf, Architekt oder Grafiker, Musiker oder Künstler. Voraussetzung dafür ist, dass ein Werk geschaffen wird, dass eine Schöpfungshöhe hat. Anders als bei den anderen gewerblichen Schutzrechten entsteht das Urheberrecht nicht mit Eintragung in ein Register, sondern mit der Schöpfung des Werkes selbst. Wir beraten Sie über die Möglichkeiten, wie das Urheberrecht an Ihrem Werk nachgewiesen und bestmöglich geschützt werden kann. Das Urheberechtsgesetz regelt dazu Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz bei Verstößen aber auch die Nutzungen an Werken, die erlaubt sind und geduldet werden müssen. Wir vertreten Sie bei allen Fragen zur Verfolgung oder Abwehr von Urheberrechtsverstößen. Sie können Ihr Werk auch Dritten zur Nutzung überlassen, was in der Regel in Lizenzverträgen vereinbart wird, die wir erstellen oder prüfen.
Bei Fragen zum Recht der technischen Erfindungen, insbesondere des Patentrechts, beraten wir und vermitteln Sie ggf. an Patentanwälte, sollte es um Spezialfragen und/oder Recherchen und Anmeldungen von technischen Erfindungen gehen.
Andreas Friedrich
Kanzlei Alexanderplatz
Rechtsanwalt
FA Miet- und Wohnungseigentumsrecht
FA Gewerblichen Rechtsschutz