Erbrechtliche Fragestellungen
Erbrecht ist ein Schwerpunkt unserer Kanzlei. Rechtsanwalt Klose und Rechtsanwalt Dr. Lieschke beraten Sie rund um erbrechtliche Fragestellungen, insbesondere zur Gestaltung von Testamenten, zu Erb- und Nachfolgeregelungen bei Immobilien und Unternehmen, zu Nachlassfragen etc. Wir nehmen ferner Ihre Rechte gegenüber Gerichten, Ämtern sowie anderen Erben wahr und setzen Ihre Ansprüche im Zweifel gerichtlich durch.
Das Vermögen mit dem Tod nicht untergehen zu lassen
Das deutsche Erbrecht ist sehr komplex. Es hat die Funktion, das Vermögen mit dem Tod des Erblassers nicht untergehen zu lassen. Es soll entweder zielgerichtet jemandem zugewendet werden oder in der Familie verbleiben. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) enthält zum Erbrecht eine große Anzahl an Bestimmungen. Geregelt werden u.a. die Rechtsfolgen, falls keine oder nur unzulängliche letztwillige Verfügungen getroffen werden, die Haftung und Haftungsbegrenzung der Erben, Möglichkeiten für erbrechtliche Gestaltungen u.v.m. So umfassend diese gesetzlichen Regelungen sind, in vielen Fällen passen sie nicht oder entsprechen nicht der Interessenlage der Beteiligten.
Zu berücksichtigen sind daneben die Vorschriften weiterer Rechtsgebiete, beispielsweise des Familien- oder Sachenrechts. Über „Testament“, „Erbvertrag“, „Erbfolge“ und viele weitere Begriffe sollte man sich vor Errichtung eines formgültigen Testaments rechtzeitig informieren.
Vorschriften für ein wirksames Testament
Es ist wichtig zu wissen, was der Gesetzgeber vorschreibt und wie ein wirksames Testament oder ein Erbvertrag abgefasst wird. Wer über die rechtlichen Rahmenbedingungen Bescheid weiß, vermeidet schwerwiegende Fehler, die am Ende dazu führen können, dass gerade nicht alles nach seinem wirklichen letzten Willen geschieht. Ferner kann es sinnvoll sein, das Erbe auszuschlagen. Nicht selten hinterlassen Erblasser ihren Angehörigen eine Fülle von Schulden oder Problemen. Hinterbliebene sollten daher gründlich prüfen, ob sie ein Erbe annehmen oder lieber ausschlagen wollen.
Über Ansprüche und Verpflichtungen – vom Pflichtteilsanspruch bis zur Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft – sollten Sie sich rechtzeitig zielgerichtet informieren. Weitergehende Informationen erhalten sie hier.
Dr. Uwe Lieschke
Kanzlei Alexanderplatz und Büro Potsdam
Rechtsanwalt