Unternehmen
Für Unternehmen werden wir vornehmlich in unseren Kerngebieten Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Immobilienrecht , Insolvenzrecht und Vertragsrecht tätig. Durch das Zusammenspiel der spezialisierten Rechtsanwälte unserer Kanzlei können wir Ihnen eine kompakte, über einzelne Rechtsgebiete hinausgehende Beratung bieten.
Arbeitsrecht
Strukturierung von Arbeitsverhältnissen
Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Strukturierung von Arbeitsverhältnissen und deren Beendigung durch Befristung oder Kündigung aus Unternehmersicht. Das beinhaltet sowohl die Vorbereitung von Kündigungen, die Führung von Kündigungsschutzprozessen als auch das Aushandeln und Entwerfen von Abwicklungsvereinbarungen. Eine besondere Expertise besitzen wir in den Fällen der Geschäftsführeranstellung (inkl. Statusfeststellung) und des nachvertraglichen Wettbewerbsverbots von leitenden Angestellten. Ferner beraten wir zum kollektiven Arbeitsrecht im Spannungsfeld zum Betriebsrat. Hierzu ist Dr. Geralf Prüfer Ihr Ansprechpartner.
Langjährige Prozesserfahrung
Unsere Rechtsanwälte verfügen über langjährige Prozesserfahrungen vor Gerichten der Arbeitsgerichtsbarkeit. Zu unseren Mandanten im Arbeitsrecht gehören kleine und mittelständische Unternehmen sowie kirchliche Arbeitgeber ebenso wie Geschäftsführer und Arbeitnehmer.
Hierzu berät Sie:
Gesellschaftsrecht
Gesellschaftsgründung, Vertragsgestaltung und Beratung
Wir sind Unternehmern bei der Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, UG, oHG, KG, GbR, Verein) behilflich, gestalten Gesellschaftsverträge oder überprüfen sie. Wir helfen Unternehmen umzustrukturieren und beraten bei der Umwandlung von Gesellschaften (Verschmelzung, Ausgliederung). Die Beratung der Gesellschafter und Gesellschaftsorgane bei allen rechtlichen Fragen im Gesellschaftsrecht sind Gegenstand unserer Tätigkeit.
Beratung von Geschäftführern
In besonderer Weise widmen wir uns der Beratung von Geschäftführern. Ihr Wirken bedarf aufgrund der an sie gerichteten Anforderungen ständige Begleitung, um die Risiken, die ihr Handeln für das geführte Unternehmen sowie für sich selbst hat, zu handhaben. Compliance ist auch in kleineren und mittleren Unternehmen unumgänglich, zumal die haftungsrisiken für das Unternehmen sowie für den Geschäftsführer zugenommen haben.
Unterschiedliche Interessenlagen von Gesellschafter und Gesellschaft
Von den Problem- und Fragestellungen der Gesellschaft und der Geschäftsführung zu unterscheiden ist die Stellung als Mitglied bzw. Gesellschafter einer Gesellschaft. Zwar überschneiden sich die Problemkreise gerade in kleineren Unternehmen oftmals. Die unterschiedliche Interessenlagen treten indes bei Fragen der Umgestaltung des Unternehmens (Grundsatzentscheidungen), der Änderung des Gesellschaftsvertages oder des Ausscheidens eines Gesellschafters deutlich hervor. Hier ist eine solide, unabhängige juristsiche Beratung, die die einzelnen Problemkreise trennt und den einzelnen Gesellschafter über Pflichten und Möglichkeiten berät, unerlässlich.
Umgestaltung einer Gesellschaft
Die Umgestaltung von Unternehmen sowie die Umwandlung oder Übertragung von Gesellschaften bedarf aufgrund der Komplexität der zu lösenden Rechtsfragen verschiedener Rechtsgebiete der Zusammenarbeit mehrerer Spezialisten im Team. Wir beraten Sie in den wesentlichen Rechtsgebieten des Gesellschafts-, Arbeits- und Steuerrechts ebenso wie in den mitunter relevanten Fragen des Immobilien- und des Verwaltungsrechts. Soweit von der Art und vom Umfang der Transaktion her erforderlich arbeiten wir mit einem externen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Notar zusammen.
Ein Sonderproblem im Gesellschaftsrecht ist der Umgestaltung der Gesellschaft und des Ausscheidens eines Gesellschafters ist die Regelung der Nachfolge des Hauptgesellschafters, insbesondere in Familienunternehmen. Hier sind neben den gesellschaftsrechtlichen Problemen, steuer-, familien- und erbrechtlichen Fragestellungen zu berücksichtigen. Hier benötigen Sie ein Team von mehreren Spezialisten, die wir Ihnen aus den Rechtsanwälten unserer Kanzlei zur Verfügung stellen.
Hierzu berät Sie:
Gewerblicher Rechtsschutz
Ansprechpartner für Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Urheberrecht
Wir beraten und vertreten Sie in wesentlichen Fragen und Rechtsgebieten des gewerblichen Rechtsschutzes, insbesondere dem Markenrecht, dem Wettbewerbsrecht sowie dem Urheberrecht. Ihr erster Ansprechpartner auf diesen Gebieten ist Herr Rechtsanwalt Andreas Friedrich, der seit 2007 Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz ist.
Von Anfang an die Marke rechtlich solide aufstellen
Wir melden für Sie und/oder Ihr Unternehmen deutsche und sogenannte Unionsmarken nach vorheriger Recherche, ggf. in Zusammenarbeit mit einem Rechercheunternehmen, des Markenbestandes an. Wir beraten Sie zu allen Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz einer Marke, aber auch der geschäftlichen Bezeichnung und des Werktitels, die alle über das Markengesetz geschützt werden. Eine rechtsbeständig eingetragene Marke gibt Ihnen weitgehende Monopolisierungsrechte, indem Sie Dritten den Gebrauch identischer oder verwechslungsfähiger Marken untersagen können. Die in der Benutzung befindliche Marke stellt auch einen Unternehmenswert dar, der veräußert oder lizenziert werden kann. Wir erstellen und prüfen entsprechende Verträge, aber auch Abgrenzungsvereinbarungen mit Dritten. Wir können auch, soweit gewünscht, die Verwaltung und die Überwachung Ihrer eingetragenen Marken vornehmen.
Handeln im Einklang mit dem Wettbewerbsrecht
Unternehmerisches Handeln und Werben ist heute dazu auch kaum möglich, ohne sich mit Wettbewerbsrecht auseinanderzusetzen, das seine Kernregelungen im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) hat. Jedes „werbende“ Auftreten in der Öffentlichkeit, sei es mit einer Anzeige oder auch nur einem eigenen Internetauftritt, muss sich auch an den Regelungen des UWG und den dazugehörigen gesetzlichen Spezialregelungen messen lassen, sei es das Heilmittelwerbegesetz, die Preisangabenverordnung oder das Telemediengesetz, um hier nur einige zu nennen. Verstöße gegen das UWG sind in der Regel mit kostenträchtigen Abmahnungen durch Konkurrenten oder Wettbewerbszentralen verbunden.
In der Regel ist ein zügiges Handeln oder Reagieren gefordert, da im Wettbewerbsrecht wie auch dem gesamten gewerblichen Rechtsschutz häufig mit den Mitteln des vorläufigen Rechtsschutzes gearbeitet wird, also über eine gerichtliche Einstweilige Verfügung versucht wird, die eigene Rechtsposition schnell und effektiv durchzusetzen. Wir helfen Ihnen, sich dagegen auch schon im Vorfeld sachgerecht zur Wehr zu setzen oder auch Konkurrenten abzumahnen, die ihrerseits gegen die Regelungen des UWG verstoßen.
Gewerbliche Schutzrechte im Urheberrecht
Das Urheberrecht schützt die kreative Leistung von jedem kreativ Tätigen, sei er Autor oder Fotograf, Architekt oder Grafiker, Musiker oder Künstler. Voraussetzung dafür ist, dass ein Werk geschaffen wird, dass eine Schöpfungshöhe hat. Anders als bei den anderen gewerblichen Schutzrechten entsteht das Urheberrecht nicht mit Eintragung in ein Register, sondern mit der Schöpfung des Werkes selbst. Wir beraten Sie über die Möglichkeiten, wie das Urheberrecht an Ihrem Werk nachgewiesen und bestmöglich geschützt werden kann. Das Urheberechtsgesetz regelt dazu Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz bei Verstößen aber auch die Nutzungen an Werken, die erlaubt sind und geduldet werden müssen. Wir vertreten Sie bei allen Fragen zur Verfolgung oder Abwehr von Urheberrechtsverstößen. Sie können Ihr Werk auch Dritten zur Nutzung überlassen, was in der Regel in Lizenzverträgen vereinbart wird, die wir erstellen oder prüfen.
Bei Fragen zum Recht der technischen Erfindungen, insbesondere des Patentrechts, beraten wir und vermitteln Sie ggf. an Patentanwälte, sollte es um Spezialfragen und/oder Recherchen und Anmeldungen von technischen Erfindungen gehen.
Hierzu berät Sie:
Insolvenzrecht
Haftungsrisiken in Krise und Insolvenz des Unternehmens
Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Beratung von Gesellschaftern und Geschäftsführern in der Krise und Insolvenz ihres Unternehmens. Das betrifft insbesondere die Unterstützung bei der Identifizierung von existenzbedrohenden Haftungsrisiken etwa im Zusammenhang mit der Kapitalerhaltung, Gesellschafterdarlehen und einer möglichen Insolvenzverschleppung infolge von Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit. Wir beraten und vertreten Gesellschafter und Geschäftsführer bei der Abwehr möglicher Haftungsansprüche von Gläubigern und Insolvenzverwaltern. Besonderen Wert legen wir bei unserer Beratungstätigkeit auf die krisen- und insolvenzfeste Gestaltung von Verträgen und Rechtsbeziehungen bereits im Vorfeld, um die Risiken von Insolvenzanfechtungen oder Haftungsansprüchen von Anfang an zu minimieren und möglichst ganz zu vermeiden.
Zusammenarbeit mit Insolvenzverwaltern und Zwangsverwaltern
Umgekehrt arbeiten wir mit Insolvenzverwaltern und Zwangsverwaltern zusammen und unterstützen diese, wenn es um die Durchsetzung von Haftungsansprüchen gegenüber Geschäftsführern und Gesellschaftern eines insolventen Unternehmens geht. Wir kennen daher beide Seiten der Medaille und können dementsprechend kompetent und spezialisiert beraten. Unsere langjährigen Prozesserfahrungen im Insolvenzrecht und in diesen sehr komplexen Haftungsfragen ermöglichen es uns, mit Ihnen gemeinsam passende Strategien und maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln.
Hierzu berät Sie:
Unternehmensnachfolge
Nachfolgeregelungen zur Sicherung des Bestandes und der Zukunft des Unternehmens
Ebenso wichtig wie der Aufbau eines erfolgreichen Unternehmens ist die rechtliche Gestaltung der Unternehmensnachfolge. Hierzu bedarf es insbesondere bei Familienunternehmen sorgfältiger und vorausschauender Planung unter Berücksichtigung der geltenden familien-, erb- und steuerrechtlichen Regelungen zur Sicherung des Bestandes und der Zukunft des Unternehmens. Hierbei unterstützen und beraten wir Sie im Zusammenspiel spezialisierter Rechtsanwälte unserer Kanzlei.
Rechtliche Gestaltung für den Erbfall oder im Wege der vorweggenommenen Erbfolge
Die Nachfolgeregelung betrifft einerseits die rechtliche Gestaltung im Erbfall bei Personen- und Kapitalgesellschaften durch Testament oder Ehevertrag. Dem drohenden Abfluss der Liquidität durch Pflichtteil oder Zugewinnausgleich gilt es im Rahmen von sinnvollen Regelungen vorzubeugen. Andererseits kann durch sinnvolle Unternehmensnachfolge-Maßnahmen bereits zu Lebzeiten im Wege der vorweggenommenen Erbfolge vorgesorgt werden, um die Unternehmenskontinuität zu sichern und das Familien- und Betriebsvermögen zu erhalten (sog. familieninterne Lösung). In Betracht kommen auch externe Lösungen durch die Übertragung des Unternehmens an Dritte, z.B. im Rahmen eines Verkaufs, Joint-Ventures oder einer Betriebsverpachtung. Wir unterstützen und beraten Sie bei den dabei auftretenden rechtlichen Fragestellungen und arbeiten im Bedarfsfall mit einem externen Steuerberater oder Notar zusammen. Ziel unserer Beratung ist es, mit Ihnen gemeinsam passende Strategien und maßgeschneiderte Lösungen für eine optimale Nachfolgeregelung zu entwickeln und umzusetzen.
Hierzu berät Sie:
Unternehmensrecht
Spezifische Erfahrung im Immobilien- und Medizinrecht
Wir sind im Unternehmensrecht vor allem für Unternehmen der Bau- und Immobilienbranche sowie des Medizin- und Gesundheitswesens tätig. Ihnen können wir über das allgemeine Wirtschaftsrecht hinaus unsere spezifischen Erfahrungen und spezialisierten Leistungen im Immobilien- und Medizinrecht anbieten. Hierfür sind Rechtsanwalt und Notar Johannes-Georg Klose, Rechtsanwalt Dr. Geralf Prüfer und Rechtsanwalt Peter Seidel zuständig.
Kleinen und mittleren Unternehmen dieser Branchen bieten wir eine vollumfängliche Betreuung. Diese Unternehmen profitieren von unserem branchenbezogenen Know-how. Wir fungieren für sie als externer Justitiar und lotsen sie durch den täglichen Rechtsverkehr.
Hierzu berät Sie:
Vertragsrecht
Gestaltung von Verträgen für Ihr Unternehmen
Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Unterstützung von Unternehmen bei der Prüfung und Gestaltung von verlässlichen und belastbaren Vertragsverhältnissen. Das betrifft sowohl die vertragliche Regelung von Kunden- und Lieferantenbeziehungen als auch von Kooperationsverhältnissen mit Geschäftspartnern. Hierzu gehört z.B. auch die Gestaltung Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Wir beraten ebenfalls, wenn es darum geht, ein Unternehmen zu gründen oder neu zu strukturieren. Langjährige Erfahrungen in diesem Bereich ermöglichen eine wirtschaftsrechtliche Beratung auch bei komplexen Vertragswerken. Das Ziel unserer Beratung sind klare und verständliche Verträge zur Streit- und Haftungsvermeidung als Grundlage für Ihren wirtschaftlichen Erfolg.
Durchsetzung Ihrer Ansprüche aus Verträgen
Wir beraten und vertreten Unternehmen selbstverständlich bei der Durchsetzung von Ansprüchen oder bei unberechtigter Inanspruchnahme durch Vertragspartner bzw. Dritte. Wir verfügen über langjährige Prozesserfahrungen in komplexen Streitverfahren und stehen Ihnen als verlässlicher und kompetenter Partner im Vertragsrecht mit Rat und Tat zur Seite. Dabei behalten wir Ihre wirtschaftlichen Interessen stets im Blick.
Hierzu berät Sie:
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