Die Konstellation, in der ein Erbe innerhalb einer Erbengemeinschaft im geerbten Haus wohnt, wirft zahlreiche rechtliche und praktische Fragen auf. Diese Situation ist häufig Anlass für Auseinandersetzungen unter den Miterben und bedarf einer klaren Regelung. Der Kern dieses Konflikts liegt oft in der unterschiedlichen Interpretation von Rechten und Pflichten, die aus dem Erbrecht sowie dem Miteigentum an einer Immobilie resultieren.
In diesem Artikel werden wir die rechtlichen Aspekte dieser Situation sowie mögliche Lösungsansätze für eine harmonische und gerechte Handhabung der Erbengemeinschaft diskutieren. Dabei steht stets die Frage im Vordergrund, wie Konflikte vermieden und die Interessen jedes Miterben gewahrt bleiben können.
Was ist eine Erbengemeinschaft?
Eine Erbengemeinschaft bezeichnet die Rechtsgemeinschaft, die entsteht, wenn mehrere Personen gemeinsam zu Erben eines Nachlasses werden. Dies geschieht entweder durch testamentarische Bestimmung oder aufgrund der gesetzlichen Erbfolge. Alle Mitglieder dieser Gemeinschaft, die sogenannten Miterben, halten zusammen den Nachlass als eine ungeteilte Einheit, bis eine Aufteilung, die sogenannte Erbauseinandersetzung, vollzogen wird.
Rechtlich hat die Erbengemeinschaft ihre Grundlage in § 2032 Abs. 1 BGB, der lautet:
„Hinterlässt der Erblasser mehrere Erben, so wird der Nachlass gemeinschaftliches Vermögen der Erben.“
Das Besondere an einer Erbengemeinschaft ist damit, dass kein Miterbe über einzelne Nachlassgegenstände allein verfügen kann. Stattdessen müssen wesentliche Entscheidungen über die Verwaltung oder Veräußerung von Nachlassgegenständen gemeinschaftlich getroffen werden. Jeder Miterbe hat dabei grundsätzlich gleichberechtigte Stimmrechte, unabhängig von der Größe seines Erbanteils.
Die Erbengemeinschaft als Gruppe ist somit durch das Prinzip der gesamthänderischen Bindung geprägt, was bedeutet, dass die Erben nur gemeinsam über den Nachlass verfügen können. Dieser Zustand dauert so lange an, bis eine Einigung über die Aufteilung des Nachlasses erzielt wird oder eine gerichtliche Entscheidung die Gemeinschaft aufhebt. Die Auseinandersetzung kann komplexe rechtliche Herausforderungen bergen, besonders wenn Immobilien oder bedeutende Vermögenswerte beteiligt sind, und erfordert oft detaillierte Regelungen und Verträge unter den Erben.
Herausforderungen einer Erbengemeinschaft
Erbengemeinschaften stehen oft vor erheblichen Herausforderungen, die aus der gemeinsamen Verwaltung und Verteilung des Nachlasses resultieren. Besonders komplex wird die Situation, wenn ein Miterbe im vererbten Haus wohnt, was zu einer Reihe spezifischer Probleme führen kann.
1. Nutzungskonflikte: Ein Hauptproblem entsteht, wenn ein Miterbe die Immobilie bewohnt, während die anderen Miterben unterschiedliche Vorstellungen bezüglich der Nutzung oder Veräußerung der Immobilie haben. Während der wohnende Miterbe möglicherweise ein emotionales Interesse am Verbleib im Haus hat, könnten die anderen Erben eine Verkauf bevorzugen, um den Erlös zu teilen.
2. Kosten und Instandhaltung: Ein weiterer Streitpunkt sind häufig die mit dem Haus verbundenen Kosten. Wer trägt die laufenden Kosten für Instandhaltung, Steuern und Versicherungen? Konflikte können entstehen, wenn der wohnende Miterbe erwartet, dass die Gemeinschaft diese Kosten trägt, während die anderen Miterben der Meinung sind, dass er sie selbst tragen sollte, da er alleinige Nutznießer ist.
3. Ausgleichszahlungen: Wenn ein Miterbe im Haus wohnt, steht oft die Frage im Raum, ob und in welcher Höhe dieser Miterbe den anderen Miterben eine Ausgleichszahlung für die Nutzung des Eigentums leisten muss. Die Bestimmung eines fairen Betrags kann schwierig sein und erfordert oft die Einschätzung von Experten.
4. Entscheidungsfindung: In einer Erbengemeinschaft müssen alle wesentlichen Entscheidungen einstimmig getroffen werden. Das kann besonders herausfordernd sein, wenn die Miterben unterschiedliche Interessen und Pläne bezüglich der Immobilie haben. Die Notwendigkeit eines Konsenses kann zu Verzögerungen und Reibereien führen, die den gesamten Ablauf der Nachlassverwaltung komplizieren.
5. Emotionale Bindungen: Oft spielen auch emotionale Bindungen eine Rolle, besonders wenn das Haus über Generationen im Familienbesitz war. Emotional aufgeladene Diskussionen können rationale Entscheidungen erschweren und die Auseinandersetzungen innerhalb der Erbengemeinschaft intensivieren.
Diese Herausforderungen erfordern ein hohes Maß an Kommunikation und Kooperation unter den Miterben oder die Inanspruchnahme einer rechtlichen Beratung, um eine faire und effiziente Lösung zu finden. In manchen Fällen kann es auch sinnvoll sein, eine Mediation zu erwägen, um die Interessen aller Beteiligten auszugleichen und eine einvernehmliche Lösung zu erzielen.
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Gründe für eine bewohnte Immobilie nach Erbfall
Ein geerbtes Haus oder eine geerbte Wohnung kann aus verschiedenen Gründen auch nach dem Erbfall bewohnt sein. Diese Situationen ergeben sich häufig aus rechtlichen, finanziellen oder emotionalen Überlegungen und können die Verwaltung des Nachlasses signifikant beeinflussen.
Lebenspartner des Erblassers
Häufig verbleibt der Lebenspartner des verstorbenen Erblassers in der gemeinsam genutzten Immobilie. In vielen Fällen ist dies rechtlich durch ein lebenslanges Wohnrecht oder ein Nießbrauchrecht abgesichert, das dem Ehepartner auch nach dem Tod des Erblassers das Recht gibt, in der Immobilie zu wohnen. Dieses Recht kann im Testament festgelegt oder durch gesetzliche Regelungen begründet sein.
Bestehende Mietverhältnisse
Ein Erblasser kann eine Immobilie hinterlassen, die zum Zeitpunkt des Todes vermietet war. Die Mietverhältnisse bleiben auch nach dem Erbfall bestehen, da sie durch das Mietrecht geschützt sind. Die Erben treten rechtlich in die Rolle des Vermieters ein, was bedeutet, dass bestehende Mietverträge respektiert und fortgeführt werden müssen.
Wunsch des Erblassers
In einigen Fällen kann der Erblasser explizit verfügt haben, dass bestimmte Personen, wie nahe Familienmitglieder, nach seinem Tod weiterhin in der Immobilie wohnen dürfen. Solche Verfügungen sind oft in Testamenten zu finden und reflektieren den Wunsch des Erblassers, für seine Eltern, Ehepartner oder Kinder auch posthum zu sorgen.
Ungeklärte Erbfolge
In Situationen, in denen die Erbfolge nicht sofort geklärt werden kann oder rechtliche Streitigkeiten die Auseinandersetzung des Nachlasses verzögern, kann ein Erbe vorübergehend oder dauerhaft in der Immobilie wohnen bleiben. Solche Verzögerungen können aus unterschiedlichen Interpretationen des Testaments oder aus Konflikten zwischen den Erben entstehen.
Finanzielle Erwägungen
Es kann auch finanzielle Gründe haben, warum ein geerbtes Haus bewohnt bleibt. Verkauf oder Vermietung der Immobilie könnte unvorteilhaft sein, wenn der Markt schwach ist oder die Immobilie in einem schlechten Zustand ist. In solchen Fällen kann die Entscheidung, die Immobilie selbst zu nutzen, finanziell sinnvoller sein.
Wer trägt die Verantwortung für die vom Miterben bewohnte Immobilie?
Die Verantwortung für eine geerbte und von einem Miterben bewohnte Immobilie liegt in der Regel bei allen Mitgliedern der Erbengemeinschaft, jedoch ergeben sich spezielle Verantwortlichkeiten durch die Nutzung des Miterben. Die Verteilung dieser Verantwortlichkeiten muss klar geregelt sein, um Konflikte innerhalb der Erbengemeinschaft zu vermeiden.
► Instandhaltung und Reparaturen
Die Kosten für notwendige Instandhaltungsmaßnahmen und Reparaturen an der Immobilie sind grundsätzlich von der Erbengemeinschaft zu tragen. Dies schließt Maßnahmen ein, die den Werterhalt der Immobilie sicherstellen. Sollte jedoch der wohnende Miterbe Veränderungen vornehmen wollen, die über übliche Instandhaltung hinausgehen, müssen diese in Absprache mit den anderen Miterben erfolgen und können finanziell anders gehandhabt werden.
► Laufende Kosten
Die laufenden Kosten wie Grundsteuer, Versicherungen und eventuelle Abgaben für die Immobilie werden normalerweise von der Erbengemeinschaft getragen. Allerdings kann es gerechtfertigt sein, dass der wohnende Miterbe einen angemessenen Anteil dieser Kosten übernimmt, insbesondere wenn er die Immobilie ausschließlich nutzt.
► Nutzungsentgelt
Wenn ein Miterbe die Immobilie allein nutzt, kann es angemessen sein, dass er den anderen Miterben ein Nutzungsentgelt zahlt. Die Höhe dieses Entgelts sollte sich nach dem Marktwert der Nutzung richten und faire Bedingungen für alle Beteiligten schaffen. Die Festlegung dieses Entgelts kann komplex sein und sollte idealerweise mit Hilfe eines unabhängigen Gutachters erfolgen.
► Verwaltung der Immobilie
Die Verwaltung der geerbten Immobilie obliegt grundsätzlich allen Miterben gemeinsam. Entscheidungen über größere Reparaturen, Umbauten oder den Verkauf der Immobilie müssen von allen Miterben gemeinsam getroffen werden. Der wohnende Miterbe hat jedoch oft die praktische Verantwortung, auf die Immobilie aufzupassen und sicherzustellen, dass sie in gutem Zustand bleibt.
► Rechtliche Verpflichtungen
Alle Miterben sind gemeinsam verantwortlich für die Einhaltung rechtlicher Vorgaben, die sich auf die Immobilie beziehen, wie z.B. Bauvorschriften oder kommunale Vorgaben. Verstöße können rechtliche Konsequenzen für die gesamte Erbengemeinschaft nach sich ziehen.
Rechte und Pflichten des Miterben im Haus
Für den Miterben, der in der geerbten Immobilie wohnt, ergeben sich spezifische Rechte und Pflichten, die sowohl aus dem Erbrecht als auch aus dem Mietrecht abgeleitet werden können. Es ist wichtig, dass diese klar definiert und von allen Beteiligten der Erbengemeinschaft verstanden und respektiert werden.
Recht auf Nutzung:
Ein wesentliches Recht des im Haus lebenden Miterben ist das Recht auf Nutzung der Immobilie. Dieses Recht basiert auf seinem Anteil am Erbe und ermöglicht es ihm, in der Immobilie zu wohnen. Dieses Recht ist jedoch nicht uneingeschränkt, da es die Rechte der anderen Miterben nicht beeinträchtigen darf.
Pflicht zur Zahlung von Nutzungsentgelten:
Obwohl der Miterbe das Recht hat, die Immobilie zu nutzen, kann von ihm verlangt werden, den anderen Miterben ein Nutzungsentgelt zu zahlen. Dieses soll der Tatsache Rechnung tragen, dass die anderen Miterben von der Nutzung der Immobilie ausgeschlossen sind. Die Höhe dieses Entgelts sollte fair und marktüblich sein.
Instandhaltungspflicht:
Der Miterbe, der in der Immobilie lebt, ist verpflichtet, die Immobilie in einem guten Zustand zu halten. Dies schließt regelmäßige Wartungs- und eventuell notwendige Reparaturarbeiten ein, um den Wert der Immobilie nicht zu mindern. Größere Reparaturen und Verbesserungen müssen allerdings in Absprache mit den anderen Miterben erfolgen.
Informationspflicht:
Der wohnende Miterbe hat eine Pflicht zur Information gegenüber den anderen Miterben über wesentliche Angelegenheiten, die die Immobilie betreffen. Dazu gehören beispielsweise anstehende größere Reparaturen oder rechtliche Veränderungen in Bezug auf die Immobilie.
Recht auf Privatsphäre:
Trotz der Tatsache, dass die Immobilie Teil des Nachlasses und somit im Miteigentum der Erbengemeinschaft steht, hat der wohnende Miterbe ein Recht auf Privatsphäre. Die anderen Miterben dürfen nicht ohne vorherige Ankündigung und Zustimmung des bewohnenden Miterben die Immobilie betreten.
Pflicht zur Berücksichtigung der Interessen der Erbengemeinschaft:
Der im Haus lebende Miterbe muss in seinen Handlungen auch die Interessen der Erbengemeinschaft berücksichtigen. Entscheidungen, die den Wert der Immobilie oder die Rechte der anderen Miterben beeinflussen könnten, müssen abgesprochen und von der Erbengemeinschaft genehmigt werden.
Maßnahmen bei einer Erbauseinandersetzung
Eine Erbauseinandersetzung kann eine komplexe und emotional aufgeladene Angelegenheit sein, besonders wenn wertvolle Immobilien oder unklare Testamente beteiligt sind. Verschiedene Maßnahmen können ergriffen werden, um eine faire und effiziente Lösung für alle Beteiligten zu erreichen. Hier sind einige der wichtigsten Strategien:
1. Mediation: Ein effektiver erster Schritt kann die Mediation sein. Hierbei handelt es sich um ein freiwilliges Verfahren, bei dem ein neutraler Dritter (der Mediator) den Erben hilft, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Mediation zielt darauf ab, die Kommunikation zwischen den Erben zu verbessern und einen fairen Kompromiss zu fördern, der die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt.
2. Teilungsanordnung: Wenn der Erblasser bestimmte Anordnungen zur Teilung des Nachlasses hinterlassen hat, können diese als Grundlage für die Auseinandersetzung dienen. Es ist wichtig, dass solche Anordnungen rechtlich durchsetzbar sind und von allen Beteiligten respektiert werden.
3. Erbteilungsvertrag: Die Miterben können einen Erbteilungsvertrag abschließen, der die Aufteilung des Nachlasses regelt. Dieser Vertrag sollte alle wesentlichen Aspekte der Erbauseinandersetzung abdecken, einschließlich der Verteilung von Immobilien, der Übernahme von Schulden und der Regelung von Ausgleichszahlungen unter den Erben.
4. Gerichtliche Klärung: Sollte keine Einigung erzielt werden können, kann es notwendig sein, die Angelegenheit vor Gericht zu bringen. Ein Gericht kann dann eine Entscheidung treffen, die für alle Erben bindend ist. Dies sollte jedoch als letzte Maßnahme betrachtet werden, da gerichtliche Auseinandersetzungen oft langwierig und kostspielig sind.
5. Verkauf von Immobilien: In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, einen Hausverkauf anzustreben und den Erlös unter den Miterben aufzuteilen. Dies kann besonders dann eine Lösung sein, wenn kein Einvernehmen darüber besteht, wer die Immobilie nutzen soll oder wenn die Erbengemeinschaft sich die laufenden Kosten nicht leisten kann.
6. Teilungsversteigerung: Falls ein Einvernehmen über den Hausverkauf nicht herbeigeführt werden kann, bleibt den Miterben die Möglichkeit der Teilungsversteigerung, um eine Auseinandersetzung im Hinblick auf die Immobilie herbeizuführen.
7. Nutzungsausgleich: Wenn ein Erbe die Immobilie weiterhin nutzen möchte, kann er die anderen Miterben auszahlen. Dies setzt voraus, dass eine Einigung über den Wert der Immobilie und die Höhe der Auszahlung erreicht wird. Diese Lösung kann helfen, den Erbstreit zu beenden, ohne die Immobilie verkaufen zu müssen.
Diese Maßnahmen erfordern eine sorgfältige Planung und oft die Unterstützung durch Fachleute wie Anwälte, Notare oder Mediatoren, um sicherzustellen, dass die Auseinandersetzung gerecht und im Einklang mit rechtlichen Erfordernissen erfolgt.
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Prävention zur Vermeidung von Konflikten in einer Erbengemeinschaft
Konflikte innerhalb einer Erbengemeinschaft können langwierig und emotional belastend sein. Es gibt jedoch verschiedene Maßnahmen, die vor und nach einem Erbfall ergriffen werden können, um das Risiko von Streitigkeiten zu minimieren und eine harmonische Lösung zu fördern.
Vor dem Erbfall:
Klare Testamentsgestaltung:
Ein präzise formuliertes Testament kann viele Konflikte verhindern. Der Erblasser sollte klar definieren, wie sein Vermögen verteilt werden soll, und dabei spezielle Regelungen für Immobilien und andere bedeutende Vermögenswerte treffen. Es kann auch hilfreich sein, die Gründe für die Verteilung im Testament zu erklären, um Missverständnisse zu vermeiden.
Kommunikation mit potenziellen Erben:
Eine offene Diskussion über die zukünftige Erbfolge und die Inhalte des Testaments mit den zukünftigen Erben kann Unklarheiten beseitigen und einen möglichen Streit im Vorfeld klären. Dies gibt den potenziellen Erben auch die Möglichkeit, ihre Erwartungen und Bedenken auszudrücken.
Einsetzung eines Testamentsvollstreckers:
Ein Testamentsvollstrecker kann beauftragt werden, den letzten Willen des Erblassers umzusetzen. Diese Person agiert als neutraler Verwalter des Nachlasses und kann dabei helfen, die Einhaltung des Testaments zu überwachen und Streitigkeiten zwischen den Erben zu schlichten.
Nach dem Erbfall:
Frühzeitige Klärung der Erbansprüche:
Nach dem Erbfall ist es wichtig, schnell Transparenz über die Bestandteile des Nachlasses zu schaffen und die Erbansprüche zu klären. Eine professionelle Bewertung von Immobilien und anderen Vermögenswerten kann dabei helfen, realistische Erwartungen zu setzen und Grundlagen für faire Verhandlungen zu schaffen.
Mediation und professionelle Beratung:
Sollten sich Konflikte abzeichnen, kann die frühzeitige Inanspruchnahme von Mediation hilfreich sein. Ein Mediator kann die Kommunikation zwischen den Erben verbessern und bei der Entwicklung von Kompromisslösungen unterstützen. Auch die Beratung durch einen auf Erbrecht spezialisierten Anwalt kann dazu beitragen, rechtliche Unklarheiten zu beseitigen und faire Lösungen zu fördern.
Flexible Handhabung von Erbanteilen:
Um Streitigkeiten zu vermeiden, können Erben auch erwägen, Erbanteile flexibel zu handhaben, zum Beispiel durch das Anbieten von Ausgleichszahlungen oder durch das Tauschen von Erbteilen, um eine für alle Seiten zufriedenstellende Lösung zu finden.
Regelung von Nutzungsrechten:
Wenn ein Miterbe in der Immobilie wohnen bleibt, sollte frühzeitig geklärt werden, unter welchen Bedingungen dies geschieht. Klare Vereinbarungen über Nutzungsentgelte und Instandhaltungspflichten können spätere Konflikte vermeiden.
Zusammengefasst: Tipps für Miterben einer bewohnten Immobilie
Wenn ein Miterbe in einer geerbten Immobilie wohnt, können spezifische Herausforderungen entstehen. Hier sind einige präventive Tipps, die Miterben helfen können, ihre Rechte zu wahren und gleichzeitig ein harmonisches Miteinander innerhalb der Erbengemeinschaft zu fördern:
► 1. Klare Vereinbarungen treffen
Es ist wichtig, dass alle Miterben klare und schriftlich festgehaltene Vereinbarungen über die Nutzung der Immobilie treffen. Dies sollte insbesondere Regelungen über die Nutzungsdauer sowie mögliche Nutzungsentgelte umfassen.
► 2. Transparente Kommunikation
Regelmäßige und offene Kommunikation zwischen allen Miterben ist entscheidend, um Missverständnisse zu vermeiden und gemeinsame Entscheidungen zu treffen. Dabei sollte jeder Miterbe die Möglichkeit haben, seine Meinung und seine Vorstellungen einzubringen.
► 3. Rechtliche Beratung einholen
Eine frühzeitige rechtliche Beratung kann dabei helfen, die Rechte und Pflichten jedes Miterben klar zu definieren und rechtliche Fallstricke zu vermeiden. Ein auf Erbrecht spezialisierter Anwalt kann wertvolle Unterstützung bieten.
► 4. Bewertung der Immobilie
Eine professionelle Bewertung der Immobilie kann eine faire Grundlage für die Berechnung von Nutzungsentgelten oder für die Aufteilung des Erbes schaffen. Dies hilft, Streitigkeiten über den Wert der Immobilie zu vermeiden.
► 5. Regelungen zur Instandhaltung
Es sollte eindeutig festgelegt werden, wer für die Instandhaltung der Immobilie verantwortlich ist und wie die Kosten hierfür aufgeteilt werden. Besonders wenn der wohnende Miterbe von der Nutzung einen direkten Vorteil hat, könnte er einen größeren Anteil dieser Kosten tragen.
► 6. Einigung über die Erbauseinandersetzung
Langfristig sollten die Miterben einen Plan entwickeln, wie die Erbauseinandersetzung gestaltet werden soll. Hierzu gehört die Entscheidung, ob die Immobilie verkauft, von einem Miterben übernommen oder weiterhin gemeinsam gehalten wird.
► 7. Nutzung von Mediation
Bei Konflikten oder Unstimmigkeiten kann die Inanspruchnahme eines Mediators sinnvoll sein. Mediation kann helfen, verhärtete Fronten aufzubrechen und zu einer einvernehmlichen Lösung zu führen, die alle Miterben zufriedenstellt.
► 8. Plan für den Ausstieg
Es sollte auch ein Plan existieren, wie ein Miterbe aus der Erbengemeinschaft aussteigen kann, falls dies gewünscht wird. Dies könnte den Verkauf seines Anteils an einen anderen Miterben oder an einen Dritten umfassen. Als letzter Auswege kommt auch eine Teilungsversteigerung in Betracht.
Fazit
Der Umgang mit einer Erbengemeinschaft, insbesondere wenn ein Miterbe in der geerbten Immobilie wohnt, erfordert sorgfältige Überlegungen und eine umsichtige Planung. Die Herausforderungen in solchen Situationen sind vielfältig und reichen von der Klärung der Nutzungsrechte über die Verteilung der Unterhaltskosten bis hin zur fairen Aufteilung des Nachlasses. Eine klare Regelung vor dem Erbfall, durch präzise Testamente und offene Gespräche, kann helfen, spätere Konflikte zu vermeiden und den Prozess für alle Beteiligten zu erleichtern.
Die Investition in vorbereitende Maßnahmen und qualifizierte Rechtsberatung ist nicht nur eine Investition in die Vermeidung von Konflikten, sondern auch in die Sicherung des familiären Friedens und der Vermögenswerte. Unser Erbrechtsexperte bei p&w klose, Rechtsanwalt Dr. Uwe Lieschke, steht Ihnen zur Seite, um durch den komplexen Prozess der Erbauseinandersetzung zu navigieren und eine Lösung zu finden, die die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt.
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Ihr kompetenter Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Dr. Uwe Lieschke
Kanzlei Alexanderplatz und Büro Potsdam
Häufige Fragen
Wer hat Hausrecht bei Erbengemeinschaft?
Das Hausrecht in einer Erbengemeinschaft steht grundsätzlich allen Miterben gemeinsam zu. Kein einzelner Miterbe darf ohne Zustimmung der anderen Miterben über die Immobilie verfügen oder Dritten Zugang gewähren.
Kann ein Miterbe Miete verlangen?
Ein Miterbe kann von den anderen Miterben eine Miete verlangen, wenn er ihnen den Alleingebrauch der Immobilie überlässt, dies muss jedoch von der Erbengemeinschaft beschlossen oder vertraglich vereinbart sein.
Kann mietfreies Wohnen auf Erbe angerechnet werden?
Mietfreies Wohnen kann auf das Erbe angerechnet werden, sofern die Erbengemeinschaft dies beschließt oder es im Testament des Erblassers so vorgesehen war.
Wer zahlt die Grundsteuer in einer Erbengemeinschaft?
Die Grundsteuer in einer Erbengemeinschaft wird grundsätzlich von allen Miterben anteilig nach ihrer Erbquote gezahlt, es sei denn, es gibt eine abweichende Vereinbarung unter den Miterben.
Sind Geschwister automatisch eine Erbengemeinschaft?
Geschwister sind automatisch eine Erbengemeinschaft, wenn sie gemeinsam und gleichzeitig durch Testament oder gesetzliche Erbfolge Erben desselben Nachlasses werden. Wenn aber z.B. nur einer der Geschwister durch Testament von den Eltern als Erbe eingesetzt wird, sind die anderen Geschwister nicht Erbe und können den Pflichtteil verlangen.