Anwalt für Erbrecht Potsdam
Erbrecht in Potsdam ist ein Schwerpunkt unserer Kanzleiexpertise. Rechtsanwalt Dr. Uwe Lieschke bietet Ihnen aufgrund seiner Spezialisierung eine umfassende Beratung in allen Angelegenheiten des Erbrechts, darunter die Gestaltung von Testamenten sowie Erb- und Unternehmensnachfolgeregelungen für Immobilien- und Unternehmensvermögen. Daneben unterstützt er Sie in Nachlassangelegenheiten, insbesondere im Hinblick auf Pflichtteilsansprüche sowie die Beantragung von Erbscheinen und vertritt Ihre Rechte vor Gerichten, Ämtern und gegenüber anderen Erbparteien, auch im Falle von Streitigkeiten.
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Dr. Uwe Lieschke – Anwalt für Erbrecht Potsdam
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Erbrecht – Vermögenserhalt trotz Todesfall
Das deutsche Erbrecht ist aufgrund seiner Komplexität darauf ausgerichtet, den Vermögensübergang nach einem Todesfall zu regeln, damit dieses nicht verloren geht. Ziel ist es, das Vermögen entweder gezielt einer Person zuzuweisen oder innerhalb der Familie zu bewahren. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) bietet eine Vielzahl von Regelungen zum Erbrecht, die unter anderem die Rechtsfolgen bei Fehlen oder Mängeln testamentarischer Verfügungen, die Pflichten und Haftungsbegrenzungen der Erben sowie die Möglichkeiten für rechtliche Vorsorge und Gestaltung im Erbrecht abdecken. Die gesetzlichen Bestimmungen sind zwar umfassend, decken jedoch nicht immer die individuellen Bedürfnisse und Interessen der Beteiligten ab.
Ein Testament kann im Grundsatz jeder eigenhändig gestalten und auch wieder ändern. Um eine effektive und verbindliche Reglung zu treffen, ist es aber zu empfehlen, sich im Vorfeld von einem im Erbrecht spezialisierten Anwalt beraten zu lassen.
Nur wer über die rechtlichen Rahmenbedingungen Bescheid weiß, kann gravierende Fehler vermeiden, die schlimmstenfalls dazu führen könnten, dass der letzte Wille nicht wie gewünscht umgesetzt wird. Zudem kann es in bestimmten Konstellationen vorteilhaft sein, ein Erbe auszuschlagen, z.B. wenn Erblasser ihren Nachkommen Schulden hinterlassen. Auch für hinterbliebene Ehepartner kann sich eine Ausschlagung finanziell günstig auswirken, wenn der tatsächliche Zugewinn während der Ehe sehr hoch war. Hinterbliebene sollten deshalb sorgfältig abwägen, ob sie das Erbe annehmen oder ablehnen möchten.
Zudem kann es ratsam sein, schon zu Lebzeiten sein Vermögen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge auf die nächste Generation zu übertragen. Mit einer gut strukturierten Übertragung von Vermögenswerten bereits zu Lebzeiten lassen sich unter Ausnutzung der steuerlichen Freibeträge Steuern sparen und das Familienvermögen erhalten. Das Gleiche gilt für Unternehmer, die ihre Unternehmensnachfolge gestalten möchten. Diese sollte gut geplant sein, um die Kontinuität und das Wachstum des Geschäfts zu sichern. Unsere Erfahrung zeigt, dass eine frühzeitige und gründliche Vorbereitung entscheidend ist.
Dr. Uwe Lieschke – Anwalt für Erbrecht Potsdam
Dr. Uwe Lieschke wurde 1971 in Potsdam geboren und hat sein Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin absolviert. Nach dem Erwerb seines ersten Staatsexamens im Jahr 1996 promovierte er 2001 ebenfalls an der FU Berlin. Sein Referendariat absolvierte er in Brandenburg und schloss dieses mit dem zweiten Staatsexamen im Jahr 2002 ab. 2005 erlangte er einen LL.M. in Internationalem Wirtschaftsrecht von der Universität Exeter.
Seit 2002 ist Dr. Lieschke als Rechtsanwalt in Berlin tätig. Er begann seine Karriere im Berliner Büro einer europäischen Rechtsanwaltskanzlei und wechselte 2007 zu einer internationalen Sozietät, wo er in allen Bereichen des Unternehmens- und Wirtschaftsrechts arbeitete. Seit November 2021 ist er Partner bei p & w | klose Rechtsanwälte PartG und ist schwerpunktmäßig im Unternehmensrecht und Erbrecht tätig. .
Dr. Lieschke ist Mitglied in den Arbeitsgemeinschaften für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie für Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins und gehört der Gesellschaftsrechtlichen Vereinigung an.
Schwerpunkte im Erbrecht
Testament & Erbvertrag
Ein Testament ermöglicht es dem Erblasser, individuell und flexibel zu bestimmen, wer sein Vermögen erbt und wie es verteilt wird. Im Gegensatz dazu wird ein Erbvertrag zwischen dem Erblasser und einer oder mehreren anderen Personen geschlossen und kann nicht einseitig geändert werden. Dies bietet die Möglichkeit, bindende Vereinbarungen über die Erbfolge zu treffen, die insbesondere bei komplexen Familienverhältnissen oder der Unternehmensnachfolge für Klarheit und Sicherheit sorgen. Beide Dokumente sollten unter Berücksichtigung aller rechtlichen Anforderungen sorgfältig formuliert werden, um spätere Unstimmigkeiten oder rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Nachlassplanung – Vorweggenommene Erbfolge & Unternehmensnachfolge
Die Nachlassplanung beinhaltet die strategische Vorbereitung der Vermögensverteilung und Nachfolgeregelungen für Immobilien und Unternehmen vor dem Tod. Hierfür steht die Bezeichnung vorweggenommene Erbfolge. Eine gut durchdachte Nachlassplanung ermöglicht eine reibungslose Übertragung von Eigentum und Geschäftsanteilen auf die nächste Generation oder ausgewählte Erben. Dabei ist es entscheidend, steuerliche Aspekte und mögliche rechtliche Herausforderungen frühzeitig zu berücksichtigen. Dies gewährleistet, dass Immobilien und unternehmerisches Vermögen effektiv geschützt und nachhaltig weitergeführt werden können, was die langfristige Stabilität und den Fortbestand des Unternehmens sichert.
Erbengemeinschaft
Eine Erbengemeinschaft entsteht, wenn mehrere Personen gemeinschaftlich als Erben eingesetzt werden. Diese Konstellation kann oft zu komplexen Verhältnissen führen, speziell, wenn Entscheidungen über die Verwaltung oder die Aufteilung des Nachlasses getroffen werden müssen. Jedes Mitglied der Erbengemeinschaft hat gleiche Rechte am gesamten Nachlass und Entscheidungen müssen in der Regel einstimmig getroffen werden. Dies kann zu Verzögerungen und Konflikten führen, wenn die Miterben unterschiedliche Vorstellungen über die Nutzung oder Veräußerung des Erbes haben. Eine klare Kommunikation und gegebenenfalls die Inanspruchnahme einer Mediation können helfen, solche Streitigkeiten zu lösen und eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Pflichtteilsansprüche
Pflichtteilsansprüche stellen eine gesetzliche Absicherung für nahe Angehörige des Erblassers dar, die durch ein Testament von der Erbfolge ausgeschlossen wurden. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des Wertes, der sich aus dem gesetzlichen Erbteil ergibt. Anspruchsberechtigt sind in der Regel die direkten Nachkommen und der Ehepartner des Verstorbenen. Pflichtteilsansprüche können zu erheblichen finanziellen Verpflichtungen für die Erbengemeinschaft führen und müssen innerhalb einer bestimmten Frist geltend gemacht werden. Die genaue Berechnung des Pflichtteils kann kompliziert sein, insbesondere wenn der Nachlass umfangreiche oder schwer zu bewertende Vermögenswerte umfasst.
Testamentsvollstreckung
Die Testamentsvollstreckung ist ein wichtiges Instrument, um sicherzustellen, dass die im Testament festgelegten Wünsche des Erblassers nach seinem Tod umgesetzt werden. Ein Testamentsvollstrecker wird vom Erblasser ernannt, um den Nachlass zu verwalten, Schulden zu begleichen, Vermögenswerte zu verteilen und andere testamentarische Anordnungen durchzuführen.
Die Rolle des Testamentsvollstreckers ist besonders relevant, wenn komplexe Vermögensverhältnisse vorliegen oder wenn potenzielle Konflikte zwischen den Erben erwartet werden. Die ordnungsgemäße Durchführung dieser Aufgaben erfordert rechtliches Verständnis und sorgfältiges Management, um die Interessen aller Beteiligten gerecht zu berücksichtigen und den letzten Willen des Erblassers effektiv zu erfüllen.
Erbauseinandersetzung
Die Erbauseinandersetzung ist der Prozess, durch den die Mitglieder einer Erbengemeinschaft das Vermögen des Verstorbenen unter sich aufteilen. Dieser Vorgang kann kompliziert und emotional aufgeladen sein, besonders wenn es sich um wertvolle oder emotional bedeutende Vermögenswerte handelt, oder wenn durch eine Scheidung bereits bestehende Spannungen zwischen den Beteiligten verschärft wurden.
Um eine gerechte Verteilung des Nachlasses zu erreichen, müssen alle Aktiva bewertet und entsprechend den testamentarischen Anweisungen oder den gesetzlichen Erbquoten verteilt werden. In Fällen, in denen keine eindeutigen Anweisungen vorhanden sind, kann die Erbauseinandersetzung eine Einigung erfordern, die durch Verhandlungen zwischen den Erben erreicht wird. Hierbei ist oft die Unterstützung durch einen im Erbrecht spezialisierten Anwalt erforderlich, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt und die Rechte aller Beteiligten gewahrt werden. Erforderlichenfalls müssen berechtigte Ansprüche gerichtlich durchgesetzt werden.
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