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Notar und Rechtsanwalt Johannes-Georg Klose

Der Notar übt ein öffentliches Amt aus. Seine Tätigkeit im Notariat erstreckt sich auf alle Rechtsgebiete, in denen notarielle Beurkundung vorgeschrieben oder von den Beteiligten gewünscht ist. Neben der Beurkundung und der Beglaubigung von Unterschriften oder Abschriften obliegt dem Notar die umfassende und unparteiische rechtliche Beratung aller Beteiligten und die Betreuung im Rahmen der Abwicklung der Verträge.

Intensive Persönliche Beratung vor der Beurkundung im Notariat

Innerhalb dieses gesetzlichen Rahmens habe ich in meiner Tätigkeit als Notar zwei Akzente gesetzt: Zum Ersten berate ich die Beteiligten bereits im Vorfeld der Beurkundung intensiv persönlich und nicht erst bei der Beurkundung, weil ich einer effektiven Arbeitsweise den Vorzug gebe vor einer vermeintlich rationellen Arbeitsweise.

30 Jahre Erfahrung als Anwalt in den relevanten Rechtsgebieten

Zum Zweiten arbeite ich in den beurkundungsrelevanten Rechtsgebieten seit mehr als 30 Jahren auch als Anwalt. Die zu beurkundenden Verträge enthalten zahlreiche abstrakte Bestimmungen, mit denen eine Vielzahl möglicher Entwicklungen angemessen geregelt werden soll. Die anwaltliche Beschäftigung mit den praktischen Auswirkungen beurkundeter Verträge im Konfliktfall führt zu einem vertieften Zugang zu den bei der Beurkundung regelungsbedürftigen Fragen.

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